Deine Rechte als Verbraucher
Gesetzliche Gewährleistung
Auch bei einem Preis unter UVP gelten deine gesetzlichen Rechte bei Mängeln. Hier findest du die unveränderte, amtliche Mitteilung der Europäischen Union.
Was der Hinweis bedeutet
Für neu gekaufte Waren besteht in der Europäischen Union ein gesetzlicher Gewährleistungsschutz von mindestens zwei Jahren. Er greift beispielsweise, wenn eine Ware nicht der Beschreibung entspricht oder nicht wie vorgesehen funktioniert und der Mangel bereits bei der Übergabe vorlag.
In einem solchen Fall kannst du dich an den Verkäufer wenden. Je nach gesetzlichen Voraussetzungen kommen eine kostenlose Reparatur oder Ersatzlieferung und in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder Erstattung infrage. Melde einen Mangel möglichst bald und halte einen Kaufnachweis bereit, beispielsweise die Rechnung.
In manchen Ländern gelten längere Fristen. Bei gebrauchten Waren kann unter den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen eine kürzere Frist gelten, jedoch nicht unter einem Jahr.
Eine freiwillige Garantie des Herstellers oder Verkäufers besteht zusätzlich zu diesen Rechten. Das im amtlichen Hinweis abgebildete GARAN-Zeichen erläutert eine solche Herstellergarantie. Seine Darstellung hier ist keine Zusage einer zusätzlichen Garantie für ein bestimmtes E-Bike. Eine konkrete Garantie richtet sich nach den jeweiligen Garantiebedingungen.
Dein Ansprechpartner
Bei Fragen zu einem bei uns gekauften E-Bike erreichst du Zweirad Henel unter 030 811 44 52 und mail@zweirad-henel.de.
Quelle der amtlichen Grafik: Europäische Kommission, harmonisierte Mitteilung nach der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960.